ErwGr. 8

REG_2010_375 · über die Nichtzulassung einer anderen gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos beziehungsweise die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

Gesundheitsbezogene Angaben im Sinne von Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 unterliegen den Übergangsmaßnahmen gemäß Artikel 28 Absatz 5 der genannten Verordnung nur dann, wenn sie den dort genannten Bedingungen genügen, wobei sie unter anderem der Verordnung entsprechen müssen. Da die Behörde zu dem Schluss kam, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verzehr von Lactobacillus plantarum 299v (DSM 9843) und der angegebenen Wirkung hergestellt wurde, genügt die Angabe nicht den Erfordernissen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, sodass die Übergangsfrist gemäß Artikel 28 Absatz 5 keine Anwendung findet. Es wird ein Übergangszeitraum von sechs Monaten eingeräumt, damit sich die Lebensmittelunternehmer an die Anforderungen der vorliegenden Verordnung anpassen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 8 REG_2010_375 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 8 REG_2010_375 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.