ErwGr. 2

REG_2010_421 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 hinsichtlich der Fangbeschränkungen für Lodde in grönländischen Gewässern

Gemäß dem Protokoll zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Region Grönlands andererseits (2) erhält die Union 7,7 % der TAC für Lodde in den ICES-Gebieten V und XIV (grönländische Gewässer).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.09.2025

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