ErwGr. 4

REG_2010_421 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 hinsichtlich der Fangbeschränkungen für Lodde in grönländischen Gewässern

Unter Berücksichtigung der vereinbarten Niederschrift über die Schlussfolgerungen der Fischereikonsultationen zwischen der Union und Island für 2009, die am 16. Oktober 2009 unterzeichnet worden ist, und insbesondere der Island aus der vorangegangenen Fangsaison noch zustehenden Menge von 21 624 Tonnen Lodde ist es angebracht, die Fangmöglichkeiten der Union für Lodde im Jahr 2010 an Island zu übertragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.09.2025

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