Anhang II – Abschnitt 1 — Standardgebühr

REG_2010_440 · über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen

Gebühren für die Vorschläge gemäß Artikel 37 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
12 000 EUR

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.09.2025

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