über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
REG_2010_440 · 25 Normen
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- ErwGr. 5
- ErwGr. 6
- ErwGr. 7
- ErwGr. 8
- ErwGr. 9
- ErwGr. 10
- ErwGr. 11
- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Gebühren für einen Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung
- Art. 4Gebühren für die Einreichung von Vorschlägen bezüglich einer harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes
- Art. 5Ermäßigungen
- Art. 6Zahlungsweise
- Art. 7Identifizierung der Zahlung
- Art. 8Zahlungsdatum
- Art. 9Erstattung zu viel gezahlter Beträge
- Art. 10Vorläufige Schätzung
- Art. 11Überprüfungen
- Art. 12
- Anhang IAbschnitt 1 – Standardgebühr für einen Stoff in bis zu fünf Gemischen
- Anhang IIAbschnitt 1 — Standardgebühr
über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.