ErwGr. 8

REG_2010_453 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Die Anwendung der Anforderung in ihrer durch die vorliegende Verordnung geänderten Form, wonach die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorzunehmende Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen in die Sicherheitsdatenblätter aufzunehmen ist, sollte entsprechend dem Zeitplan für die schrittweise Anwendung der Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfolgen. Dies und die Tatsache, dass die Einstufung und die Gefahrenkommunikation für Gemische auf der Einstufung und der Gefahrenkommunikation für Stoffe aufbaut, sind die Gründe dafür, dass zunächst die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und erst später die Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in die Sicherheitsdatenblätter aufgenommen werden sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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