ErwGr. 9

REG_2010_453 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Lieferanten von Gemischen, die die Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen, auf freiwilliger Basis sowohl die Einstufung als auch die Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vor dem 1. Juni 2015 anzuwenden, sollten in dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt die Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zusammen mit der Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG angeben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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