ErwGr. 15

REG_2010_53 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den EU-Gewässern sowie für EU-Schiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1359/2008, (EG) Nr. 754/2009, (EG) Nr. 1226/2009 und (EG) Nr. 1287/2009

Die Interamerikanische Kommission für tropischen Thunfisch (IATTC) hat auf ihrer Jahrestagung 2009 keine Fangbeschränkungen für Gelbflossenthun, Großaugenthun und Echten Bonito angenommen, und die Union muss, obwohl sie kein Mitglied der IATTC ist, Maßnahmen zur Regelung der Fangmöglichkeiten treffen, um die nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände im Regelungsbereich jener Organisation sicherzustellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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