ErwGr. 7

REG_2010_679 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 im Hinblick auf die Qualität der statistischen Daten im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit

Die Haushalte einzelner staatlicher Einrichtungen sowie öffentlicher Stellen, die nicht zum Staatssektor gehören, sollten der Hauptgegenstand der Kontrollen sein, und die Haushaltsdaten sollten in Bezug auf ihren statistischen Nutzen beurteilt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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