ErwGr. 3

REG_2010_78 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 33/2008 hinsichtlich des Anwendungsbereichs und der Frist, die der Behörde nach dem regulären Verfahren für die Annahme ihrer Schlussfolgerungen zur Aufnahme bestimmter Wirkstoffe in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG gewährt wird

Was das reguläre Verfahren anbelangt, ist deutlich geworden, dass die Frist, die der Behörde für die Erstellung ihrer Schlussfolgerungen gewährt wird, wegen der Komplexität und des Umfangs der Arbeiten verlängert werden sollte. Dies sollte nur für Wirkstoffe gelten, für die der Entwurf des Bewertungsberichts erst nach Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung bei der Kommission eingeht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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