ErwGr. 4

REG_2010_801 · zur Durchführung von Artikel 10 Absatz 3 der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Flaggenstaat-Kriterien

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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