ErwGr. 3

REG_2010_884 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1464/2004 hinsichtlich der Wartezeit für den zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ zählenden Zusatzstoff „Monteban“

Die Verwendung von Narasin (Monteban) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1464/2004 der Kommission vom 17. August 2004 über die Zulassung des zur Gruppe der Kokzidiostatika und anderer Arzneimittel gehörenden Zusatzstoffes „Monteban“ in Futtermitteln für zehn Jahre (2) für Masthühner für einen Zeitraum von zehn Jahren zugelassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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