ErwGr. 5

REG_2010_884 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1464/2004 hinsichtlich der Wartezeit für den zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ zählenden Zusatzstoff „Monteban“

Die Behörde kam in ihrem Gutachten vom 10. März 2010 zu dem Schluss, dass die Verwendung von Monteban bei Masthühnern in der vorgeschlagenen Höchstdosis und ohne Wartezeit für den Verbraucher sicher ist und deshalb dem Ersuchen um Verringerung der Wartezeit von einem Tag auf null Tage stattgegeben werden kann (3).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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