ErwGr. 4

REG_2010_892 · über den Status bestimmter Erzeugnisse hinsichtlich Futtermittelzusatzstoffen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates

Aus dem Vergleich der Eigenschaften der im Register der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe aufgeführten Erzeugnisse einerseits und den im Katalog der Einzelfuttermittel aufgeführten andererseits können mehrere Kriterien für die Einstufung von Erzeugnissen als Futtermittel-Ausgangsstoff, Futtermittelzusatzstoff oder als sonstige Erzeugnisse abgeleitet werden. Für diese Unterscheidung eignen sich unter anderem Kriterien wie Herstellungs- und Verarbeitungsmethode, Grad der Standardisierung, Homogenisierung, Reinheit, chemische Bezeichnung und die Verwendungsweise der Erzeugnisse. Aus Gründen der Einheitlichkeit sollten Erzeugnisse mit ähnlichen Eigenschaften analog eingestuft werden. Für Erzeugnisse, bei denen nicht klar war, ob es sich um Futtermittelzusatzstoffe handelt, wurde eine Prüfung durchgeführt, bei der diese Kriterien berücksichtigt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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