ErwGr. 6

REG_2010_892 · über den Status bestimmter Erzeugnisse hinsichtlich Futtermittelzusatzstoffen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates

Für die Kennzeichnung der Erzeugnisse, die als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen wurden, und die Kennzeichnung von Futtermittel-Ausgangsstoffen und Mischfuttermitteln, die diese Erzeugnisse enthalten, sollte ein Übergangszeitraum festgelegt werden, damit die Futtermittelunternehmer Anpassungen vornehmen können. Außerdem sollten diese Erzeugnisse aus dem Register der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe gestrichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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