ErwGr. 17

REG_2010_996 · über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 94/56/EG

Um im Bereich der Flugsicherheit einen echten zusätzlichen Nutzen zu schaffen, sollte die koordinierende Rolle der Sicherheitsuntersuchungsstellen in einem europäischen Rahmen anerkannt und gestärkt werden, indem auf der bereits bestehenden Zusammenarbeit zwischen diesen Stellen und den in den Mitgliedstaaten verfügbaren Untersuchungsressourcen, die auf die kosteneffizienteste Weise genutzt werden sollten, aufgebaut wird. Diese Anerkennung und Stärkung könnte am besten durch das europäische Netz der Untersuchungsstellen für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt („Netz“) erreicht werden, dessen Rolle und Aufgaben eindeutig festgelegt werden sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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