ErwGr. 8

REG_2011_1007 · über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Es ist angemessen, Vorschriften in Bezug auf die Etikettierung oder Kennzeichnung von bestimmten Textilerzeugnissen festzulegen, die nichttextile Teile tierischen Ursprungs enthalten. In dieser Verordnung sollte die Anforderung der Angabe des Vorhandenseins von nichttextilen Teilen tierischen Ursprungs bei der Etikettierung oder Kennzeichnung von Textilerzeugnissen, die solche Teile enthalten, festgelegt werden, damit die Verbraucher gut informiert ihre Wahl treffen können. Die Etikettierung oder Kennzeichnung sollte nicht irreführend sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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