ErwGr. 3

REG_2011_1086 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission in Bezug auf Salmonella in frischem Geflügelfleisch

In der Verordnung (EG) Nr. 584/2008 der Kommission vom 20. Juni 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Gemeinschaftsziel zur Senkung der Prävalenz von Salmonella enteritidis und Salmonella typhimurium bei Puten (4) ist das Unionsziel für die Senkung dieser beiden Salmonella-Serotypen in Truthühnerherden festgelegt. Mit der Verordnung wird eine Verringerung des Anteils der weiterhin positiv auf Salmonella enteritidis und Salmonella typhimurium getesteten Masttruthühnerherden auf 1 % oder weniger bis zum 31. Dezember 2012 angestrebt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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