ErwGr. 5

REG_2011_1086 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission in Bezug auf Salmonella in frischem Geflügelfleisch

Für frisches Geflügelfleisch sollte mit den detaillierten Vorschriften für das Salmonella-Kriterium hinreichend gewährleistet werden, dass das Geflügelfleisch frei von den betreffenden Salmonellen ist, und sichergestellt werden, dass eine harmonisierte Anwendung des Kriteriums zu einem fairen Wettbewerb und vergleichbaren Bedingungen für das Inverkehrbringen führt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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