ErwGr. 9

REG_2011_1130 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe im Hinblick auf eine Liste der Europäischen Union der für die Verwendung in Lebensmittelzusatzstoffen, Lebensmittelenzymen, Lebensmittelaromen und Nährstoffen zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe

Aus Gründen der Transparenz und der Schlüssigkeit sollten besondere Regeln für die Verwendungsbedingungen von Lebensmittelzusatzstoffen in Zubereitungen von Zusatzstoffen/Enzymen/Nährstoffen festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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