ErwGr. 6

REG_2011_1131 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Steviolglycosiden

Die Behörde hat die ADI für Steviolglycoside in ihrer Stellungnahme als Stevioläquivalente ausgedrückt. Auch die Exposition gegenüber Steviolglycosiden durch die Nahrung wurde als Stevioläquivalente ausgedrückt. Daher sollten auch die Verwendungshöchstmengen als Stevioläquivalente ausgedrückt werden. Die höchstzulässigen Mengen an Steviolglycosiden werden als Summe aller in den Spezifikationen genannten Steviolglycoside ausgedrückt und können anhand der in den Spezifikationen genannten Umrechnungsfaktoren in Stevioläquivalente umgerechnet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 6 REG_2011_1131 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 6 REG_2011_1131 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.