ErwGr. 12

REG_2011_1174 · über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet

Werden die Ratsempfehlungen nicht befolgt, so sollte die verzinsliche Einlage so lange auferlegt oder die Geldbuße so lange verhängt werden, bis der Rat feststellt, dass der Mitgliedstaat Korrekturmaßnahmen zur Befolgung seiner Empfehlungen ergriffen hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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