ErwGr. 14

REG_2011_1174 · über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet

Um die Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten sicherzustellen, sollte die verzinsliche Einlage und die Geldbuße für alle Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, gleich sein und 0,1 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ausmachen, das der betreffende Mitgliedstaat im Vorjahr erwirtschaftet hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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