ErwGr. 14

REG_2011_1176 · über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte

Das Über- bzw. Unterschreiten eines oder mehrerer Schwellenwerte muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass makroökonomische Ungleichgewichte entstehen, da die Wirtschaftspolitik Wirkungszusammenhängen zwischen makroökonomischen Variablen Rechnung tragen sollte. Schlussfolgerungen sollten nicht durch eine mechanistische Auslegung des Scoreboards gezogen werden: Mit einer ökonomischen Beurteilung sollte dafür gesorgt werden, dass sämtliche Informationen, unabhängig davon, ob sie aus dem Scoreboard stammen oder nicht, im Zusammenhang gesehen und Teil einer umfassenden Analyse werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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