Art. 17a

REG_2011_1177 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit

(1)Bis 14. Dezember 2014 und danach alle fünf Jahre veröffentlicht die Kommission einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung. In diesem Bericht wird unter anderem Folgendes bewertet: a) die Wirksamkeit der Verordnung; b) die Fortschritte bei der Sicherstellung einer engeren Koordination der Wirtschaftspolitik und einer nachhaltigen Konvergenz der Wirtschaftsleistung der Mitgliedstaaten nach Maßgabe des AEUV.
(2)Dem in Absatz 1 genannten Bericht wird gegebenenfalls ein Vorschlag zur Änderung dieser Verordnung beigefügt.
(3)Der Bericht wird dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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