Art. 19 – Transport von Münzen in einem ungepanzerten CIT-Fahrzeug

REG_2011_1214 · über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums

Unternehmen mit einer Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte können mit einem ungepanzerten CIT-Fahrzeug, das ausschließlich Münzen befördert, Euro-Münzen auf der Straße grenzüberschreitend transportieren, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
a)Das Fahrzeug ist unauffällig.
b)Das CIT-Fahrzeug ist mit mindestens zwei CIT-Sicherheitskräften bemannt.
c)Kein Mitglied der CIT-Sicherheitskräfte trägt eine Uniform.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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