ErwGr. 18

REG_2011_1227 · über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts

Die effiziente Marktüberwachung setzt einen regelmäßigen und rechtzeitigen Zugang zu den Transaktionsaufzeichnungen sowie den Zugriff auf strukturelle Informationen über die Kapazität und Auslastung der Anlagen zur Erzeugung und Speicherung, zum Verbrauch oder zur Übertragung/Fernleitung von Strom oder Erdgas voraus. Daher sollten Marktteilnehmer, einschließlich Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber, Lieferanten, Händler, Erzeuger, Broker und Großnutzer, die mit Energiegroßhandelsprodukten handeln, dazu verpflichtet werden, der Agentur diese Informationen zu übermitteln. Die Agentur kann ihrerseits enge Verbindungen mit den wesentlichen organisierten Handelsplätzen aufbauen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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