ErwGr. 12

REG_2011_1233 · über die Anwendung bestimmter Leitlinien auf dem Gebiet der öffentlich unterstützten Exportkredite sowie zur Aufhebung der Beschlüsse 2001/76/EG und 2001/77/EG des Rates

Die Teilnehmer an dem Übereinkommen haben beschlossen, das Übereinkommen zu ändern und zu vereinfachen. Die von ihnen vereinbarten Änderungen umfassen größere Benutzerfreundlichkeit, bessere Vereinbarkeit der einschlägigen internationalen Verpflichtungen und mehr Transparenz, insbesondere für Nichtteilnehmer an dem Übereinkommen. Darüber hinaus haben die Teilnehmer an dem Übereinkommen vereinbart, die mit der Entscheidung 2001/77/EG eingeführten Regeln für die Projektfinanzierung und die mit der Entscheidung 2002/634/EG des Rates (4) zur Änderung der Entscheidung 2001/76/EG eingeführten Regeln für Exportkredite für Schiffe in den Wortlaut des Übereinkommens einzubeziehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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