ErwGr. 2

REG_2011_1332 · zur Festlegung gemeinsamer Anforderungen für die Nutzung des Luftraums und gemeinsamer Betriebsverfahren für bordseitige Kollisionswarnsysteme

Nach einer Reihe von Beinahe-Zusammenstößen, bei denen die Sicherheitsabstände unterschritten wurden, und den Unfällen 2001 in Yaizu (Japan) und 2002 in Überlingen (Deutschland) sollte die bestehende Systemsoftware für bordseitige Kollisionswarnsysteme (ACAS) verbessert werden. Studien zufolge beträgt die Wahrscheinlichkeit eines Zusammenstoßes in der Luft mit der bestehenden Software für bordseitige Kollisionswarnsysteme 2,7 × 10-8 pro Flugstunde. Daher gilt die derzeitige Version 7.0 von ACAS II als mit einem unvertretbaren Sicherheitsrisiko behaftet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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