ErwGr. 3

REG_2011_1332 · zur Festlegung gemeinsamer Anforderungen für die Nutzung des Luftraums und gemeinsamer Betriebsverfahren für bordseitige Kollisionswarnsysteme

Zur Vermeidung von Zusammenstößen in der Luft zwischen Luftfahrzeugen, die in dem Luftraum verkehren, für den die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 gilt, muss eine neue Version der Software für bordseitige Kollisionswarnsysteme (ACAS II) eingeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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