Art. 1 – Gegenstand und Geltungsbereich

REG_2011_142 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren

Diese Verordnung enthält Durchführungsmaßnahmen
a)für die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 festgelegten Hygiene- und Tiergesundheitsvorschriften für tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte;
b)im Hinblick auf bestimmte Proben und Waren, die gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstaben e und f der Richtlinie 97/78/EG von Veterinärkontrollen an den Grenzkontrollstellen befreit sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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