zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren
REG_2011_142 · 303 Normen
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- Art. 1Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2Definitionen
- Art. 3Endpunkt in der Produktionskette für bestimmte Folgeprodukte
- Art. 4Schwere übertragbare Krankheiten
- Art. 5Beschränkungen für die Verwendung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte
- Art. 6Beseitigung durch Abfallverbrennung und Mitverbrennung
- Art. 7Deponierung bestimmten Materials der Kategorien 1 und 3
- Art. 8Anforderungen an Verarbeitungsbetriebe und andere Betriebe
- Art. 9Anforderungen an Verarbeitungsbetriebe und andere Betriebe bezüglich Hygiene und Verarbeitung
- Art. 10Anforderungen an die Umwandlung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in Biogas und Kompost
- Art. 11Sondervorschriften für Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke
- Art. 12Sondervorschriften für Handelsmuster und Ausstellungsstücke
- Art. 13Besondere Vorschriften für die Verfütterung
- Art. 14Fütterung bestimmter Arten an und außerhalb von Fütterungsplätzen und in Zoos
- Art. 15Sondervorschriften für Sammlung und Beseitigung
- Art. 16Standardformat für Anträge auf Genehmigung alternativer Methoden
- Art. 17Anforderungen an Handelspapiere und Veterinärbescheinigungen, Identifizierung, Sammlung und Transport tierischer Nebenprodukte und Rückverfolgbarkeit
- Art. 18Anforderungen an die Zulassung eines bzw. einer oder mehrer Betriebe oder Anlagen für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten auf demselben Betriebsgelände
- Art. 19Anforderungen an bestimmte für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten zugelassene Betriebe und Anlagen
- Art. 20Anforderungen an bestimmte für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten registrierte Betriebe und Anlagen
- Art. 21Verarbeitung und Inverkehrbringen tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte zur Verfütterung an Nutztiere außer Pelztieren
- Art. 22Inverkehrbringen und Verwendung von organischen Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln
- Art. 23Zwischenprodukte
- Art. 24Heimtierfutter und andere Folgeprodukte
- Art. 25Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte
- Art. 26Inverkehrbringen, auch durch Einfuhr, und Ausfuhr bestimmten Materials der Kategorie 1
- Art. 27Einfuhr und Durchfuhr von Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke
- Art. 28Einfuhr und Durchfuhr von Handelsmustern und Ausstellungsstücken
- Art. 29Spezifische Anforderungen an das Verbringen tierischer Nebenprodukte zwischen Gebieten der Russischen Förderation
- Art. 30Liste von Betrieben und Anlagen in Drittländern
- Art. 31Muster für Veterinärbescheinigungen und Erklärungen für Einfuhr und Durchfuhr
- Art. 32Amtliche Kontrollen
- Art. 33Wiederzulassung von Anlagen und Betrieben nach Erteilung einer befristeten Zulassung
- Art. 34Beschränkungen für das Inverkehrbringen bestimmter tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte aus Gründen des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier
- Art. 35Aufhebung
- Art. 36Übergangsmaßnahmen
- Art. 37
- Anhang IBEGRIFFSBESTIMMUNGEN GEMÄSS ARTIKEL 2
- Anhang XIIZWISCHENERZEUGNISSE
zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.