ErwGr. 10

REG_2011_142 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren

Gemäß der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (5) dürfen Erzeugnisse tierischen Ursprungs oder Lebensmittel, die solche Erzeugnisse enthalten, zur Minderung möglicher Gesundheitsrisiken nur dann in Deponien entsorgt werden, wenn sie gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene (6) verarbeitet wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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