ErwGr. 40

REG_2011_142 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren

Gemäß dieser Verordnung sollten die Veterinärbescheinigungen, die Sendungen mit tierischen Nebenprodukten oder Folgeprodukten bei der Einfuhr in die Union, anlässlich derer die Veterinärkontrollen durchgeführt werden, beigefügt sein müssen, den Bescheinigungsgrundsätzen der Richtlinie 96/93/EG des Rates vom 17. Dezember 1996 über Bescheinigungen für Tiere und tierische Erzeugnisse (40) entsprechen müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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