ErwGr. 36

REG_2011_142 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren

In der vorliegenden Verordnung sollte auch auf die Verordnung (EU) Nr. 206/2010 der Kommission vom 12. März 2010 zur Erstellung von Listen der Drittländer, Gebiete und Teile davon, aus denen das Verbringen bestimmter Tiere und bestimmten frischen Fleisches in die Europäische Union zulässig ist, und zur Festlegung der diesbezüglichen Veterinärbescheinigungen (31) insoweit Bezug genommen werden, dass den betreffenden Drittländern oder Gebieten davon die Einfuhr bestimmter tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte gestattet werden sollte, da von diesen Produkten die gleichen Risiken ausgehen, die von der Einfuhr frischen Fleisches oder lebender Tiere möglicherweise ausgehen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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