ErwGr. 3

REG_2011_142 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren

Die Durchführungsbestimmungen für die Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte in dieser Verordnung sollten im Einklang mit den Zielen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 festgelegt werden, insbesondere mit dem der nachhaltigen Verwendung tierischen Materials sowie dem Ziel, den Schutz der Gesundheit von Menschen und Tier in der Europäischen Union auf hohem Niveau zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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