ErwGr. 2

REG_2011_142 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren

In der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist vorgesehen, dass die genauen Bestimmungen für die Handhabung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte, wie Verarbeitungsstandards, Hygienebedingungen und die Form der schriftlichen Belege, die Sendungen mit tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten zum Zweck der Rückverfolgbarkeit beiliegen müssen, in der Form von Durchführungsbestimmungen von der Kommission erlassen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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