Art. 7 – Deponierung bestimmten Materials der Kategorien 1 und 3

REG_2011_142 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren

Abweichend von Artikel 12 und Artikel 14 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 kann die zuständige Behörde die Beseitigung folgenden Materials der Kategorien 1 und 3 auf einer genehmigten Deponie gestatten:
a)eingeführtes Heimtierfutter oder Heimtierfutter aus eingeführtem Material aus Material der Kategorie 1 gemäß Artikel 8 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009;
b)Material der Kategorie 3 gemäß Artikel 10 Buchstaben f und g der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, sofern i) dieses Material nicht mit den in Artikel 8 und 9 und Artikel 10 Buchstaben a bis e und h bis p der genannten Verordnung genannten tierischen Nebenprodukten in Berührung gekommen ist; ii) das Material zu dem Zeitpunkt, zu dem es zur Beseitigung bestimmt wird, — gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe m der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verarbeitet war, sofern es sich um in Artikel 10 Buchstabe f der genannten Verordnung genanntes Material handelt, und — gemäß Anhang X Kapitel II der vorliegenden Verordnung oder gemäß den in Anhang XIII Kapitel II der vorliegenden Verordnung genannten spezifischen Anforderungen an Heimtierfutter verarbeitet war, sofern es sich um in Artikel 10 Buchstabe g der genannten Verordnung genanntes Material handelt; und iii) die Beseitigung solchen Materials kein Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier darstellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 7 REG_2011_142 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 7 REG_2011_142 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.