ErwGr. 45

REG_2011_142 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren

Außerdem wurden bestimmte Übergangsmaßnahmen mit risikogerechten Maßnahmen für bestimmte Verwendungen tierischer Nebenprodukte angenommen, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 878/2004 der Kommission (50) hinsichtlich bestimmter tierischer Nebenprodukte, die als Material der Kategorien 1 und 2 eingestuft werden, die Entscheidung 2004/407/EG der Kommission (51) hinsichtlich der Einfuhr von Material zur Herstellung von Fotogelatine und die Verordnung (EG) Nr. 197/2006 der Kommission (52) hinsichtlich der Handhabung und Beseitigung ehemaliger Lebensmittel.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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