ErwGr. 47

REG_2011_142 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren

Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist ab dem 4. März 2011 anwendbar; daher sollte auch die vorliegende Verordnung ab diesem Datum gelten. Außerdem sollte eine Übergangsfrist eingeräumt werden, damit sich alle Betroffenen auf die mit dieser Verordnung eingeführten neuen Regeln einstellen können, und damit bestimmte Produkte, die im Einklang mit den vor Geltungsbeginn der vorliegenden Verordnung geltenden Gesundheitsvorschriften der Union hergestellt wurden, in Verkehr gebracht werden und Einfuhren nahtlos fortgesetzt werden können, wenn die Anforderungen dieser Verordnung anwendbar werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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