ErwGr. 44

REG_2011_142 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren

Nach Verabschiedung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 erließ die Kommission bestimmte Durchführungsrechtsakte, nämlich die Verordnung (EG) Nr. 811/2003 der Kommission (42) hinsichtlich des Verbots der Rückführung innerhalb derselben Tierart in Bezug auf Fisch sowie hinsichtlich des Verbrennens und Vergrabens tierischer Nebenprodukte, den Beschluss 2003/322/EG der Kommission (43) hinsichtlich der Fütterung bestimmter Aas fressender Vögel mit bestimmten Materialien der Kategorie 1, die Entscheidung 2003/324/EG der Kommission (44) betreffend eine Ausnahmeregelung für Pelztiere vom Verbot der Rückführung innerhalb derselben Tierart, die Verordnung (EG) Nr. 79/2005 der Kommission (45) hinsichtlich der Verwendung von Milch und Erzeugnissen auf Milchbasis, die Verordnung (EG) Nr. 92/2005 der Kommission (46) hinsichtlich der Maßnahmen zur Beseitigung oder Verwendung tierischer Nebenprodukte, die Verordnung (EG) Nr. 181/2006 der Kommission (47) der Kommission hinsichtlich anderer organischer Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel als Gülle, die Verordnung (EG) Nr. 1192/2006 der Kommission (48) über Listen zugelassener Betriebe sowie die Verordnung (EG) Nr. 2007/2006 der Kommission (49). hinsichtlich der Einfuhr und Durchfuhr bestimmter Zwischenerzeugnisse aus Material der Kategorie 3.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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