ErwGr. 1

REG_2011_165 · über Abzüge von bestimmten, Spanien für 2011 und die darauf folgenden Jahre zugeteilten Fangquoten für Makrele wegen Überfischung im Jahr 2010

Mit der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 des Rates (2) bzw. der Verordnung (EU) Nr. 57/2011 des Rates (3) wurde Spanien eine Fangquote für Makrele in den Gebieten VIIIc, IX und X und in den EU-Gewässern des Gebiets CECAF 34.1.1 für 2010 bzw. 2011 zugeteilt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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