ErwGr. 3

REG_2011_165 · über Abzüge von bestimmten, Spanien für 2011 und die darauf folgenden Jahre zugeteilten Fangquoten für Makrele wegen Überfischung im Jahr 2010

Die Kommission stellte bei den von Spanien übermittelten Daten zur Makrelenfischerei im Jahr 2010 Widersprüche fest, als sie diese Daten, die in unterschiedlichen Stadien der Wertschöpfungskette, vom Fang bis zum Erstverkauf, aufgezeichnet und übermittelt worden waren, einer Gegenprüfung unterzog. Diese Widersprüche wurden bei verschiedenen Audits, Überprüfungen und Inspektionen erneut bestätigt, die in Spanien gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 durchgeführt wurden. Die im Laufe dieser Untersuchungen gesammelten Informationen veranlassen die Kommission zu der Feststellung, dass dieser Mitgliedstaat seine Makrelenquote im Jahr 2010 um 19 621 Tonnen überschritten hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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