Anhang VII – FORMULAR ZUR EINREICHUNG EINER BÜRGERINITIATIVE BEI DER KOMMISSION

REG_2011_211 · über die Bürgerinitiative

1.Bezeichnung der Bürgerinitiative:
2.Registriernummer der Kommission:
3.Datum der Registrierung:
4.Anzahl der eingegangenen gültigen Unterstützungsbekundungen (mindestens eine Million):
5.Anzahl der von den Mitgliedstaaten bestätigten Unterzeichner: BE BG CZ DK DE EE IE EL ES FR IT CY LV LT LU Anzahl der Unterzeichner HU MT NL AT PL PT RO SI SK FI SE UK INSGESAMT Anzahl der Unterzeichner
BE BG CZ DK DE EE IE EL ES FR IT CY LV LT LU
Anzahl der Unterzeichner
HU MT NL AT PL PT RO SI SK FI SE UK INSGESAMT
Anzahl der Unterzeichner
6.Vollständige Namen, Postanschriften und E-Mail-Adressen der Kontaktpersonen (.1)
7.Alle Quellen zur Unterstützung und Finanzierung der Initiative einschließlich der Höhe der finanziellen Unterstützung zum Zeitpunkt der Einreichung sind anzugeben (:1)
8.Hiermit erklären wir, dass die Angaben in diesem Formular zutreffend sind. Datum und Unterschrift der Kontaktpersonen:
9.Anlagen: (Alle Bescheinigungen sind beizufügen.)
(1)Erklärung zum Datenschutz: Gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr werden die betroffenen Personen davon in Kenntnis gesetzt, dass die betreffenden personenbezogenen Daten für die Zwecke des Verfahrens im Zusammenhang mit der Bürgerinitiative von der Kommission erfasst werden. Im Online-Register der Kommission werden nur die vollständigen Namen der Organisatoren, die E-Mail-Adressen der Kontaktpersonen und Angaben zu den Quellen für Unterstützung und Finanzmittel veröffentlicht. Die betroffenen Personen haben das Recht, gegen die Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten aus zwingenden berechtigten Gründen, die sich aus ihrer persönlichen Situation ergeben, Widerspruch einzulegen, jederzeit die Richtigstellung dieser Angaben sowie nach Ablauf eines Zeitraums von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Registrierung einer geplanten Bürgerinitiative die Entfernung dieser Angaben aus dem Online-Register der Kommission zu verlangen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anhang VII REG_2011_211 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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