Art. 8 – Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr

REG_2011_284 · mit besonderen Bedingungen und detaillierten Verfahren für die Einfuhr von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft die Volksrepublik China bzw. die Sonderverwaltungsregion Hongkong, China, ist

Die Überführung von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft China bzw. Hongkong ist, in den zollrechtlich freien Verkehr setzt voraus, dass den Zollbehörden die gemäß Artikel 3 ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung nach dem Muster im Anhang vorgelegt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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