ErwGr. 11

REG_2011_284 · mit besonderen Bedingungen und detaillierten Verfahren für die Einfuhr von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft die Volksrepublik China bzw. die Sonderverwaltungsregion Hongkong, China, ist

Insbesondere sieht Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 vor, dass, soweit die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern zu beachtenden Bedingungen und detaillierten Verfahren nicht im Recht der Union niedergelegt sind, diese erforderlichenfalls von der Kommission festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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