ErwGr. 12

REG_2011_284 · mit besonderen Bedingungen und detaillierten Verfahren für die Einfuhr von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft die Volksrepublik China bzw. die Sonderverwaltungsregion Hongkong, China, ist

In Artikel 48 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ist die Möglichkeit vorgesehen, spezielle Einfuhrbedingungen für bestimmte Waren aus Drittländern festzulegen, wobei die mit diesen Waren verbundenen Risiken zu berücksichtigen sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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