ErwGr. 6

REG_2011_286 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt

Damit die Lieferanten von Stoffen die neuen Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften, die mit dieser Verordnung eingeführt werden, übernehmen können, sollte eine Übergangszeit vorgesehen und die Anwendung dieser Verordnung verschoben werden. Auf diese Weise können die Vorschriften dieser Verordnung vor Ablauf der Übergangszeit auf freiwilliger Basis angewandt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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