ErwGr. 2

REG_2011_333 · mit Kriterien zur Festlegung, wann bestimmte Arten von Schrott gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nicht mehr als Abfall anzusehen sind

Berichten der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission zufolge besteht ein Markt für und eine Nachfrage nach Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott, der als Ausgangsstoff für die Metallerzeugung in Stahlwerken, Gießereien, Aluminiumhütten und Sekundärschmelzhütten verwendet wird. Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott sollte daher hinreichend rein sein und den einschlägigen, von der metallerzeugenden Industrie festgelegten Normen oder Vorgaben für Schrott entsprechen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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