mit Kriterien zur Festlegung, wann bestimmte Arten von Schrott gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nicht mehr als Abfall anzusehen sind
REG_2011_333 · 18 Normen
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- ErwGr. 5
- ErwGr. 6
- ErwGr. 7
- ErwGr. 8
- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Kriterien für Eisen- und Stahlschrott
- Art. 4Kriterien für Aluminiumschrott
- Art. 5Konformitätserklärung
- Art. 6Qualitätsmanagement
- Art. 7Inkrafttreten
- Anhang IKriterien für Eisen- und Stahlschrott
- Anhang IIKriterien für Aluminiumschrott
- Anhang IIIKonformitätserklärung gemäß Artikel 5 Absatz 1 in Bezug auf Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft
mit Kriterien zur Festlegung, wann bestimmte Arten von Schrott gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nicht mehr als Abfall anzusehen sind ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.